Elternzusammenarbeit

Elternbeirat

Im Schuljahr 2025/26 setzt sich unser Elternbeirat aus folgenden Eltern zusammen:

  • Klasse 1a: Maike Schliebs, Benjamin Brandmüller
  • Klasse 1b: Julia Eberle, Sabine Schlund
  • Klasse 2: Guiseppa Khorshidpour, Sandra Rech
  • Klasse 3a: Nadine Seeburger, Andrea Schaffors
  • Klasse 3b: Stefanie Hirsch (1.EBV), Anne Reinbothe
  • Klasse 4a: Melanie Wagner, Britta Ude
  • Klasse 4b: Melanie Blank, Andrea Maier, Antje Seydel

Liebe Eltern,

in den folgenden Zeilen wollen wir Ihnen unser gemeinsames Verständnis von der - an unserer Schule praktizierten - Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern in möglichst übersichtlicher Form darstellen.

Die Klassenpflegschaft

„Die Klassenpflegschaft ist das Herzstück der Elternbeteiligung an der Schule.“ (Quelle: Elterninfo für g Spätestens sechs Wochen nach Unterrichtsbeginn trifft sich die Klassenpflegschaft (früher auch „Elternabend“ genannt), zu ihrer ersten Sitzung.

Die Elternvertreter*innen

Auf dem ersten Klassenpflegschaftsabend, der an unserer Schule zentral festgelegt wird, werden zwei Elternvertreter*innen pro Klasse gewählt. Diese laden zukünftig zu den Pflegschaftsabenden ein, die mindestens einmal pro Schulhalbjahr (oder bei Bedarf) stattfinden. Sie legen in Absprache mit dem/der Klassenlehrer/in die Tagesordnung (Schulgesetz §56) fest.

Die Elternvertreter*innen vertreten die Interessen der Eltern ihrer Klasse. Gibt es Anliegen aus der Elternschaft, die die Klasse betreffen, werden sie mit dem/der Klassenlehrer/in besprochen oder auf dem Pflegschaftsabend diskutiert.

Es ist keine Aufgabe der Elternvertreterinnen, Einzelinteressen von Eltern zu vertreten. Solche sollten diese selbst mit dem/der Klassenlehrer/in besprechen. Bei Bedarf können auch Elternvertreterinnen oder der/die Elternbeiratsvorsitzende zu Rate gezogen werden. Anliegen von Eltern dürfen nur mit deren Einverständnis mit dem/r Klassenlehrer/in besprochen werden. Auch über (Probleme von) Kinder(n) darf nur mit dem Einverständnis der Eltern gesprochen werden. Weitere Details zu den Aufgaben der Elternvertreter*innen finden Sie hier.

Die Elternvertreter*innen berichten auf den Pflegschaftsabenden über Ergebnisse und Termine aus den Elternbeiratssitzungen.

In unserem Kommunikationskonzept beschreiben wir die Grundsätze unserer Kommunikation.

Schulgartenpflege:

Die Übersicht über die Aufgaben und die Einteilung der Klassen finden Sie hier.

Der Elternbeirat

Die Elternvertreter*innen aller Klassen bilden den Elternbeirat der Schule.

Der Elternbeirat ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern und Schule. Wir legen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Elternhaus.

Details zu den Aufgaben des Elternbeirats finden Sie hier.

Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule. Der Schulkonferenz gehören die Schulleiterin als Vorsitzende und der/die Elternbeiratsvorsitzende als stellvertretende(r) Vorsitzende(r) an. Dazu kommen noch jeweils drei Vertreterinnen der Lehrerinnen und der Eltern.

Die Aufgaben der Schulkonferenz ergeben sich aus dem §47 Schulgesetz und können dort nachgelesen werden.

Förderverein Freunde und Förderer der Schule im Lustgarten e. V.

An unserer Schule gibt es einen sehr aktiven Förderverein, der sehr gut mit dem Elternbeirat kooperiert. So kann man viele Eltern-Aktivitäten an unserer Schule nicht immer genau dem Elternbeirat oder dem Förderverein zuordnen, da vieles in Gemeinschaftsarbeit durchgeführt wird.

Für Fragen, Hinweise und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Kirsten Krauss            Stefanie Hirsch
Schulleiterin               Elternbeiratsvorsitzende